REACH - Stoffverbote, Zulassung und Informationsweitergabe für SVHC. Zusammenfassung
Die weltweit gesetzlichen Umweltvorschriften sind komplex, länderspezifisch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Sie haben jedoch alle ein gemeinsames Ziel: ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Für die Produzenten von Elektro- und Elektron...
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Format: | Tagungsbericht |
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Zusammenfassung: | Die weltweit gesetzlichen Umweltvorschriften sind komplex, länderspezifisch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Sie haben jedoch alle ein gemeinsames Ziel: ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Für die Produzenten von Elektro- und Elektronikprodukten sind insbesondere die RoHS- und REACh-Regularien von großer Bedeutung. Der Umgang mit der Problematik der "substances of very high concern" (Kandidatenliste) sowie der Anhang XIV (Zulassung) und Anhang XVII (Beschränkung) der REACh-Verordnung sind relevant bzw. zu beachten. Stoffe, die nach einem in der REACh-Verordnung vorgegebenen Verfahren evaluiert werden, können als ,substances of very high concern" (SVHC-Stoffe) ermittelt werden und auf die Kandidatenliste gesetzt werden. In einem Rhythmus von ca. 6 Monaten wird die Kandidatenliste erweitert, so dass die zu verarbeitenden Informationen für die Unternehmen stetig wachsen (momentan 155 SVHC-Stoffe). Um all diese Anforderungen in Europa und global zu beobachten und umzusetzen ist die Einführung und Umsetzung eines Schadstoff-Managemt-Prozesses sinnvoll. Die Umsetzung von REACH bedarf der Beobachtung und Umsetzung folgender Punkte: · Änderungen der REACH-Verordnung · Bezugsgröße und Grenzwert für SVHC · REACH Anhang XIV - Autorisierung (Autorisation) · REACH Anhang XVII - Stogffbeschränkungen (Restrictions) · Informationen zu den globalen REACH-Chemikalien-Regelungen · Einführung eines Schadstoff-Management-Prozesses |
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