OBSERVATIONES ILLUSTRES JURIDICO-EQUESTRES: Zweyter Theil
OBSERVATIONES ILLUSTRES JURIDICO-EQUESTRES: Zweyter Theil : Worinnen vornehmlich Von Des H. R. eichs- Ohnmittelbahren Freyen Ritterschafft In Schwaben, Francken, Rheinstrom und Elsas, Ursprung, Fortpflantzung, Immedietaet, Exemtionen, Regalien Privilegien, Ritter-auch Ritter-Rath Ordnung, und von Al...
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Zusammenfassung: | OBSERVATIONES ILLUSTRES JURIDICO-EQUESTRES: Zweyter Theil :
Worinnen vornehmlich Von Des H. R. eichs- Ohnmittelbahren Freyen Ritterschafft In Schwaben, Francken, Rheinstrom und Elsas, Ursprung, Fortpflantzung, Immedietaet, Exemtionen, Regalien Privilegien, Ritter-auch Ritter-Rath Ordnung, und von Alters wohl-hergebrachten Juribus, Aus den Veritablen Grund der Antiquitaeten, Kayserl. und Königl. Wahl-Capitulationen Reichs-Abschieden, Kayserl. Rescripten, Decreten und Reversalien, nebst andern Authentischen Documenten gehandelt, Within auch Noch viel andere bey gegenwärtigen Zeiten zum Ambtieren gehörige Curieuse, practicable Quaestiones und Consilia; Worunter auch absonderlich von der Ober und Nieder-Gerichtbarkeit, Criminal, Cent, Fraiß, Reichs und andern lehen, Zehend, Fron-Dienst, Testamenten, Leib-Reuth, Fideicommiss, Zoll, Mauth, und dergleichen, auff das Tapis gebracht, und nach denen allgemeinen Reichs-Rechten, und Landes-Gewohnheiten resolvirt worden seyn; welche täglich bey dergleichen Fällen, nicht ohne sonderbaren Nutzen können practiciret werden /
Observationes illustres iuridico-equestres
CONSILIUM, In was vor Sachen Ein Freyer Reichs-Edelmann vor den jenigen Reichs-Chur-Fürsten, Prälaten und Prälatinnen, Oder andern Ständen, Stifften, Klöstern, Herren [et]c. Oder auch Dero Röm. Kayserl. Maj. Selbsten, Als Lehen-Herrn, oder Lehen-Frauen, und vor deren, oder dessen Paribus Curiae, Lehen-Höfen, und Mann-Gerichten, so wohl vermittelst Privat einkommender Klagen, oder Gericht, als auffer Gerichtlich, auf Ampts-halber, oder sonsten von selbsten und unersuchet ablassende, Befehle, Erforderungen, Decreten, Ablad, und andere weite Verordnungen, es betreffe publica oder privata, zu Rechte zu stehen, oder Recht zu geben, und zu nehmen, auch resp. Folge zu leisten und zu gehorsamen, schuldig seye
Consilium, in was vor Sachen
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Des Heiligen Römischen Reichs ohnmittelbahrer Freyer Ritterschaft Der Sechs Ort in Francken, Erneuerte, vermehrte und Confirmirte Ordnungen, Samt Deroselben Von denen Römischen Kaysern und Königen Allerhöchst-löblichster Gedächtnüß erlangten Renovirten und Confirmirten PRIVILEGIEN Und Befreyungs-Brieffen Auch Kayserlichen RESCRIPTEN |
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