Kurfürstl. Erzkanzlerische Landes-Direktion. Seltene Beispiele, wo krankes Vieh ohne nachtheil genossen worden, berechtigen die Polizei nicht, es an jener Aufsicht fehlen zu lassen, wodurch einem, obschon nicht gewissen, doch stets wahrscheinlichen Unglücke vorgebogen werde. In diesem Geiste suchten schon die Verordnungen vom 19ten Nov. 1759 ... ganz besonders aber vom 29ten August 1786, das Publikum durch Vorschriften zu verwahren, welche zu Fleisch-Beschau eigne Leute anordneten ... :[Aschaffe
Regensburg, State Library -- 999/Bav.2453 (843 Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Bav.2453(843
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