Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Zwischenbericht 2011
Die Anforderungen an Schülerinnen und Schüler zwei Jahre vor ihrem Schulabschluss sind hoch. Schulisch sind sie mit vielen Prüfungen gefordert. Daneben müssen sie Bewerbungen für Ausbildungsplätze schreiben. Wenn es zum Bewerbungsgespräch kommt, stehen sie vor einer unbekannten Situation. Viele sind...
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Zusammenfassung: | Die Anforderungen an Schülerinnen und Schüler zwei Jahre vor ihrem Schulabschluss sind hoch. Schulisch sind sie mit vielen Prüfungen gefordert. Daneben müssen sie Bewerbungen für Ausbildungsplätze schreiben. Wenn es zum Bewerbungsgespräch kommt, stehen sie vor einer unbekannten Situation. Viele sind unsicher darüber, wie es nach der Schule weitergeht. Das Berufsleben - später meist selbstverständlich - ist die große Unbekannte.
In dieser Phase hilft die Berufseinstiegsbegleitung nach dem Arbeitsförderungsrecht derzeit in einer modellhaften Erprobung an rund 1.000 Schulen denjenigen, die besondere Schwierigkeiten beim Schulabschluss und beim Übergang in die berufliche Zukunft haben. Bisher wurden dabei rund 37.000 Schülerinnen und Schülern durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Die begleitende Wirkungsforschung (Evaluation) zeigt nun, dass sich bei den Teilnehmenden leichte Verbesserungen der Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch zeigen. Von denjenigen, die die Schule „in Begleitung“ verlassen haben, haben 22,8 % eine betriebliche und 5,1 % eine schulische Berufsausbildung begonnen. Vergleichszahlen zu Übergängen von der Schule in den Beruf von jungen Menschen "ohne entsprechende Begleitung" liegen noch nicht vor. Nach der Schule verteilen sich die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Betriebe, Berufsschulen und andere Einrichtungen. Für die Tätigkeit der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter stellt dies eine räumliche und eine organisatorische Herausforderung dar. Denn die Berufseinstiegsbegleitung endet in der Berufsausbildung normalerweise erst nach sechs Monaten. Damit soll die kritische Anfangsphase, in der die meisten Abbrüche stattfinden, stabilisiert werden. Die bisherigen positiven Erfahrungen mit der Berufseinstiegsbegleitung haben die Bundesregierung dazu veranlasst, im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die Entfristung der Berufseinstiegsbegleitung vorzuschlagen. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz am 23. September 2011 verabschiedet. |
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ISSN: | 0174-4992 |