Vergewaltigung in der Ehe: zur Rhetorik von Reformgegnern und -befürworterInnen
"Der im Sommer 1995 im Auftrag des BMFSF veröffentlichte Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen über 'sexuelle Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Raum' bestätigt erneut internationale Erkenntnisse zur Prävalenz von Vergewaltigung in der Ehe: Die r...
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Format: | Tagungsbericht |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | "Der im Sommer 1995 im Auftrag des BMFSF veröffentlichte Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen über 'sexuelle Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Raum' bestätigt erneut internationale Erkenntnisse zur Prävalenz von Vergewaltigung in der Ehe: Die repräsentative Opferbefragung erhellt, dass annähernd 350.000 Frauen zwischen 20 und 59 Jahren im Zeitraum von 1987-1991 von ihrem im gleichen Haushalt lebenden Ehemann vergewaltigt wurden. Dennoch gibt es in der BRD im Unterschied zu anderen europäischen und aussereuropäischen Staaten - trotz einer seit 1968 geführten Pönalisierungsdiskussion - den Straftatbestand der Vergewaltigung innerhalb der Ehe nicht. Der Mai 1996 durch den Rechtsausschuss des Bundestages gebilligte jüngste Gesetzesentwurf der Fraktionen der Bonner Regierungskoalition sieht nun zwar eine Bestrafung auch des Ehemannes vor, dies jedoch im Unterschied zur ausserehelichen Vergewaltigung mit einem irreversiblen 'Widerspruchsrecht' des Opfers bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Das vorläufige Ergebnis der über zwanzigjährigen Auseinandersetzungen über den Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Ehefrauen im Horizont von Gleichheits- und Gleichbehandlungsdiskursen lässt sich als Interessenvermittlungsprozess abbilden, in welchem im Rahmen von sich verschiebenden Kräfteverhältnissen und Koalitionen heterogene politische und wissenschaftliche Funktionseliten einerseits, soziale Bewegungen und eine medial vermittelte Öffentlichkeit andererseits das verhandelte Phänomen (re-)definieren und (re-)normieren. Die Rekonstruktion von Kontinuität und Wandel der Argumentationsfiguren und -strategien für und gegen eine Pönalisierung sowie die spezifische Verschränkung von Responsivität und Immunisierung gegenüber den jeweiligen Konzeptionen von Gewalt und Sexualität bei der Implementierung an dieser Schnittstelle von Öffentlichkeit und Privatheit fokussiert den analytischen Blick auf die geschlechter- und somit gesellschaftspolitischen Dimensionen des Reformprozesses." (Autorenreferat) |
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