Zur Frage der Rückgabe des deutschen Staatseigentum in der Schweiz

1) "Es ergibt sich, dass die Schweiz völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, das deutsche Staatseigentum den Allierten auszuhändigen". 2) "Die gleichen Gründe, die zu dieser Auffassung führen, haben jedoch auch zur Folge, dass die Eidgenossenschaft auch nicht berechtigt wäre, das deut...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Bindschedler Rudolf (1915-1991) (dodis.ch/P1396)
Format: Web Resource
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:1) "Es ergibt sich, dass die Schweiz völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, das deutsche Staatseigentum den Allierten auszuhändigen". 2) "Die gleichen Gründe, die zu dieser Auffassung führen, haben jedoch auch zur Folge, dass die Eidgenossenschaft auch nicht berechtigt wäre, das deutsche Staatseigentum aushinzugeben [sic]"