Urk. Lehmann 256

Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256 Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden gena...

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1. Verfasser: Clemens <IV., Papa>
Format: Web Resource
Sprache:ger ; lat
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Zusammenfassung:Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256 Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden genannten Orden in seiner Stadt und Diözese zu schützen und zu verteidigen sowie gegen diejenigen, die in böswilliger und ungerechter Weise den Dominikanern und Franziskanern das von ihm (Clemens) verliehene Recht zur öffentlichen Predigt, zur Abnahme der Beichte und zur Erteilung des Bußsakraments absprechen, mit Kirchenstrafen vorzugehen. Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256 Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden genannten Orden in seiner Stadt und Diözese zu schützen und zu verteidigen sowie gegen diejenigen, die in böswilliger und ungerechter Weise den Dominikanern und Franziskanern das von ihm (Clemens) verliehene Recht zur öffentlichen Predigt, zur Abnahme der Beichte und zur Erteilung des Bußsakraments absprechen, mit Kirchenstrafen vorzugehen.