Urk. Lehmann 256
Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256 Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden gena...
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Zusammenfassung: | Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256
Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur
Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von
Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden
genannten Orden in seiner Stadt und Diözese zu schützen und zu verteidigen sowie
gegen diejenigen, die in böswilliger und ungerechter Weise den Dominikanern und
Franziskanern das von ihm (Clemens) verliehene Recht zur öffentlichen Predigt,
zur Abnahme der Beichte und zur Erteilung des Bußsakraments absprechen, mit
Kirchenstrafen vorzugehen.
Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 256
Papst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur
Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von
Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden
genannten Orden in seiner Stadt und Diözese zu schützen und zu verteidigen sowie
gegen diejenigen, die in böswilliger und ungerechter Weise den Dominikanern und
Franziskanern das von ihm (Clemens) verliehene Recht zur öffentlichen Predigt,
zur Abnahme der Beichte und zur Erteilung des Bußsakraments absprechen, mit
Kirchenstrafen vorzugehen. |
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