Urk. Lehmann 124

Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 124 Albrecht Wyer Schneider aus Mosbach (?), der Sohn des verstorbenen Rudolf Schneider, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen des gewaltsamen Ra...

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Hauptverfasser: Albrecht Wyer Schneider, aus Mosbach, Albrecht Wyer Schneider, from Mosbach
Format: Web Resource
Sprache:ger
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Zusammenfassung:Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 124 Albrecht Wyer Schneider aus Mosbach (?), der Sohn des verstorbenen Rudolf Schneider, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen des gewaltsamen Raubs eines Pferds seines Oheims Johannes von Mosbach, Domvikar in Speyer, verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern sowie an Johannes in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Da Albrecht Wyer Schneider kein eigenes Siegel hat, bittet er den Edelknecht Junker Eberhard von Sickingen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Eberhard damit öffentlich anerkennt. Albrecht Wyer Schneider from Mosbach (?), the son of the late Rudolf Schneider, swears to the mayor and council of the city after his Dismissal from prison Haft-Urfehde. He promises to answer Violent robbery of a horse belonging to his native John of Mosbach, Domvikar in Speyer, to recognize the punishment imposed as legitimately served, to accept the The city and its citizens as well as John in no way to avenge and in this To renounce all other claims. In addition, he undertakes avert the city’s damage and threats, and In no way can the city be attacked by the helpers. With the This document is vouched for the oath and oath. Da Albrecht Wyer Schneider does not have his own seal, he asks the noble servant Junker Eberhard von Sickingen, hanging his seal on the certificate Eberhard used public. Shelfmark: Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 124 Albrecht Wyer Schneider aus Mosbach (?), der Sohn des verstorbenen Rudolf Schneider, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen des gewaltsamen Raubs eines Pferds seines Oheims Johannes von Mosbach, Domvikar in Speyer, verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern sowie an Johannes in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt