FASTENING DEVICE

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (1) zur Befestigung eines WC-Sitzes an einer Sanitärkeramik, aufweisend:einen sich entlang einer Längsrichtung erstreckenden Gewindebolzen (10), der bestimmungsgemäß in Richtung der Längsrichtung in eine in der Sanitärkeramik vorgesehene Bohrung/Öf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: DANNER, Stefan
Format: Patent
Sprache:eng ; fre ; ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (1) zur Befestigung eines WC-Sitzes an einer Sanitärkeramik, aufweisend:einen sich entlang einer Längsrichtung erstreckenden Gewindebolzen (10), der bestimmungsgemäß in Richtung der Längsrichtung in eine in der Sanitärkeramik vorgesehene Bohrung/Öffnung (2) einführbar ist, undeine drehbar auf dem Gewindebolzen (10) gelagerte Kipplasche (11), welche auf dem Gewindebolzen (10) in der Längsrichtung durch Drehung des Gewindebolzens (10) verfahrbar ist, wobeidie Kipplasche (11) in einem Montagezustand in einer ersten Längsausrichtung in Bezug auf den Gewindebolzen (10) ausgerichtet ist, so dass der Gewindebolzen (10) gemeinsam mit der Kipplasche (11) bestimmungsgemäß in die Bohrung/Öffnung (2) einführbar ist,die Kipplasche (11) in einem Befestigungszustand nach dem Einführen in die Bohrung/Öffnung (2) aufgrund einer in Bezug auf die Drehlagerung vorliegenden Gewichtsverteilung bestimmungsgemäß von selbst in eine Querausrichtung kippt, so dass die Kipplasche (11) durch Drehung des Gewindebolzens (10) in einer der Bohrung/Öffnung (2) zugewandten Richtung derart verfahrbar ist, dass sie sich an der Sanitärkeramik abstützt, unddie Kipplasche (11) bestimmungsgemäß durch Drehung des Gewindebolzens (10) in einer der Bohrung/Öffnung (2) abgewandten Richtung in einen Demontagezustand verfahrbar ist, in der die Kipplasche (11) aufgrund der in Bezug auf die Drehlagerung vorliegenden Gewichtsverteilung von selbst in eine zweite Längsausrichtung weiter kippt, so dass der Gewindebolzen (10) gemeinsam mit der Kipplasche (11) aus der Bohrung/Öffnung (2) entnehmbar ist.