ELECTRICALLY OR HYBRID-ELECTRICALLY DRIVEN VEHICLE THAT IS NOT BOUND TO RAILS

Die Erfindung betrifft ein nicht schienengebundenes Fahrzeug (1) für den Betrieb an einer zweipoligen Oberleitungsanlage (3). Das Fahrzeug (1) umfasst einen Hublift (20) mit einem Liftantrieb (23) zur Erzeugung einer Hubbewegung einer Liftplattform (14) von einer unteren Parkposition in eine obere B...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Sänger, Göran, Bühs, Florian, Jakobi, Steffen, Francke, Jürgen, Gerstenberg, Frank
Format: Patent
Sprache:eng ; fre ; ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft ein nicht schienengebundenes Fahrzeug (1) für den Betrieb an einer zweipoligen Oberleitungsanlage (3). Das Fahrzeug (1) umfasst einen Hublift (20) mit einem Liftantrieb (23) zur Erzeugung einer Hubbewegung einer Liftplattform (14) von einer unteren Parkposition in eine obere Betriebsposition. Das Fahrzeug (1) umfasst ferner einen Stromabnehmer (7) zur Einspeisung elektrischer Energie mit mindestens einem eine Schleifleistenanordnung (9) tragenden Tragausleger (8). Der Stromabnehmer (7) hat einen Kippantrieb (17) zur Erzeugung einer vertikalen Stellbewegung der Schleifleistenanordnung (9) durch Aufrichten des Tragauslegers (8) aus einer Ruheposition in eine angestellte Kontaktposition und einen Schwenkantrieb (27) zur Erzeugung einer lateralen Stellbewegung der Schleifleistenanordnung (9). Erfindungsgemäß umfasst der der Stromabnehmer (7) eine Rückführeinrichtung (30) zur selbsttätigen Rückführung der Liftplattform (14) in ihre Parkposition und des Tragauslegers (8) in seine Ruheposition. Diese umfasst Erfassungsmittel (31) zur Erfassung des Betriebszustandes des Stromabnehmers, Auslösemittel (32) zur Einleitung einer Fallbewegung der Liftplattform (14) und des Tragauslegers (8) durch Deaktivierung von Kippantrieb (17), Schwenkantrieb (27) und Liftantrieb (23) bei Erfassung eines vorab definierbaren kritischen Betriebszustandes des Stromabnehmers (7), und Zentriermittel (33) zur seitlichen Zwangsführung des fallenden Tragauslegers (8) in seine Ruheposition. Hierdurch kann die Betriebssicherheit des Fahrzeugs (1) in kritischen Fahrsituationen und Betriebszuständen im Hinblick auf den Stromabnehmer (7) verbessert werden.