Verfahren zur Herstellung eines Rollenkäfig für ein Rollenlager
Verfahren zur Herstellung eines Rollenkäfigs (20, 40, 70) für ein Rollenlager, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Vorfertigen des Rollenkäfigs (40, 70) mit einer Vielzahl von Fensterlöchern (21, 41, 71) längs einer Umfangsrichtung des Rollenlagers und mit zwischen diesen in einem konstan...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Verfahren zur Herstellung eines Rollenkäfigs (20, 40, 70) für ein Rollenlager, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Vorfertigen des Rollenkäfigs (40, 70) mit einer Vielzahl von Fensterlöchern (21, 41, 71) längs einer Umfangsrichtung des Rollenlagers und mit zwischen diesen in einem konstanten Abstand angeordneten Trennsäulen (42, 72), mittels zumindest eines Stanzvorganges, wobei jede der Trennsäulen (42, 72) in einer im wesentlichen rechtwinkligen Form mit einer oberen Fläche (23) und einer unteren Fläche (25, 42a, 72a) und einem Paar von Seitenflächen (43, 73) ausgebildet wird, Anordnen der unteren Fläche (42a, 72a) einer der Trennsäulen (42, 72) des Rollenkäfigs (20, 40, 70) auf einem Stützkörper (50, 80) einer Pressformeinrichtung, und Durchführen eines Pressformschrittes durch Verschieben eines Presswerkzeuges (11, 60, 90) der Pressformeinrichtung in einer Pressrichtung zur Innen-/Außenseite der Radialrichtung des Rollenlagers zu dem Stützkörper (50, 80) hin, wobei das Ausbilden der Trennsäule (42, 72) des Rollenkäfigs (40, 70) durch den Pressformschritt vollständig durchgeführt wird, während dessen an jeder der beiden Seitenflächen (43, 73) der Trennsäule (42, 72) zumindest eine längs der Radialrichtung abgeschrägte Berührungsfläche (44a, 74a) zur Anlage an die Rollkörper (8) als glatte Fläche ausgebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörper (50; 80) während des Pressformschrittes lediglich einen Mittelabschnitt längs einer Breitenrichtung der unteren Fläche (42a, 72a) der Trennsäule (42, 72) stützt, und hierbei zumindest ein Paar aus einem linken und einem rechten Ausdehnungsabschnitt (44c, 74b) ausgebildet werden, die aus der unteren Fläche (42a, 72a) des Rollenkäfigs (40, 70) in der Pressrichtung herausragen, wobei während des Preßformschritts ein Führungsabschnitt (44, 74), das die Berührungsfläche (44a, 44b) aufweist, an einem Abschnitt der Seitenfläche (43, 73) der Trennsäule (42, 72) so augebildet wird, daß er aus dieser herausragt während weitere Abschnitte (44b, 74b) in der Preßrichtung frei verformt werden, ohne durch den Stützkörper (50, 80) eingeschränkt zu werden. |
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