Aufhängeeinrichtung zum Anbringen von Gabeln an einem Gabelträger, sowie Gabelstapler
Aufhängeeinrichtung (16) zum Anbringen von Gabeln (10) an einem Gabelträger (30) eines Hubschlittens eines Gabelstaplers, wobei der Gabelträger (30) auf seiner Oberseite horizontale Arretrierschlitze (44) aufweist, wobei jede Gabel (10) einen vertikalen Schaftteil (12) und einen horizontalen Zinkent...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Aufhängeeinrichtung (16) zum Anbringen von Gabeln (10) an einem Gabelträger (30) eines Hubschlittens eines Gabelstaplers, wobei der Gabelträger (30) auf seiner Oberseite horizontale Arretrierschlitze (44) aufweist, wobei jede Gabel (10) einen vertikalen Schaftteil (12) und einen horizontalen Zinkenteil (14) ausweist, wobei die Aufhängeeinrichtung (16) einen Körper (60) aufweist, der als Haken (22) zum Übergreifen des Gabelträgers (30) ausgebildet ist, und der Schaftteil (12) an dem Körper (60) angeordnet ist, wobei der Körper (60) eine vertikale Bohrung (62) aufweist, in der ein Arretierstift (66) heb- und senkbar ist, wobei der Arretierstift (66) aus einem unteren Arretierteil mit kleinerem Durchmesser besteht, der in der Bohrung (62) führbar ist, und dessen unteres Ende aus dem Körper (60) nach unten vorsteht und in einer abgesenkten Arretierstellung des Arretierstifts (66) in einen der Arretierschlitze (44) des Gabelträgers (30) federbelastet eingreift, wobei der Arretierstift (66) einen oberen Griffteil mit größerem Durchmesser als die Bohrung (62) aufweist und damit einen Absatz (80) bildet und der Absatz (80) in der abgesenkten Arretierstellung des Arretierstifts (66) gegen eine obere erste Fläche (82) des Körpers (60) federbelastet anliegt und für die Lösestellung hebbar, um 180 Grad drehbar und gegen eine zweite, vertikal beabstandete Fläche (84, 84A) federbelastet anlegbar ist, so dass der Arretierstift (66) aus dem Arretierschlitz (44) ausgehoben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Fläche (82) eine Ebene bildet, die unter einem spitzen Winkel zur Achse (64) des Arretierstiftes (66) geneigt ist, und dass der Absatz (80) ringförmig ausgebildet ist und in Arretierstellung des Arretierstifts (66) auf der ersten Fläche (82) federbelastet anliegt. |
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