Steuervorrichtung für Automatikgetriebe

Eine Steuervorrichtung (30) eines Automatikgetriebes (13) kann in eine erste Steuerbetriebsart und in eine zweite Steuerbetriebsart zur Steuerung eines Getriebegangverhaltnisses (SR) des Automatikgetriebes (13) gesetzt werden. Die Steuervorrichtung (30) in der zweiten Steuerbetriebsart andert das Ge...

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Kitaori, Ichiro, Shiiba, Kazuyuki, Yoshimura, Atsushi, Kuwahara, Seiji, Kobayashi, Nobufusa, Fukumasu, Toshihiro
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Steuervorrichtung (30) eines Automatikgetriebes (13) kann in eine erste Steuerbetriebsart und in eine zweite Steuerbetriebsart zur Steuerung eines Getriebegangverhaltnisses (SR) des Automatikgetriebes (13) gesetzt werden. Die Steuervorrichtung (30) in der zweiten Steuerbetriebsart andert das Getriebegangverhaltnis (SR) automatisch. Die Steuervorrichtung (30) erlangt einen Indexwert und eine obere Grenzgeschwindigkeit (Lim) einer Drehzahl (Nout) einer Getriebeausgangswelle. Die Steuervorrichtung (30) in der ersten Steuerbetriebsart erlaubt, das Getriebegangverhältnis (SR) zu andern, wenn ein Betätigungselement (22) betrieben wird, um das Getriebegangverhältnis (SR) zu erhöhen und der Indexwert gleich oder kleiner als die obere Grenzgeschwindigkeit (Lim) ist. Die Steuervorrichtung (30) hat einen Setzabschnitt (S13), welcher die obere Grenzgeschwindigkeit (Lim) setzt. Der Setzabschnitt (S13) setzt die obere Grenzgeschwindigkeit (Lim) auf der Grundlage der Fahrzeugbeschleunigung (AR), wenn die Steuervorrichtung (30) in der ersten Steuerbetriebsart ist und das Betätigungselement betätigt wird, um das Getriebegangverhältnis (SR) zu erhöhen.