Smarte Reichweitenverlängernde Einrichtung für ein elektrisches Fahrzeug
Vorliegende Zusammenfassung bezieht sich auf den Titel: ,,Smarte Reichweitenverlängernde Einrichtung für ein elektrisches Fahrzeug". Das technische Gebiet liegt auf dem Gebiet elektrisch angetriebener Fahrzeuge.Aufgabe ist es, die Flexibilität von zumindest teil-elektrisch angetriebenen Fahrzeu...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Vorliegende Zusammenfassung bezieht sich auf den Titel: ,,Smarte Reichweitenverlängernde Einrichtung für ein elektrisches Fahrzeug". Das technische Gebiet liegt auf dem Gebiet elektrisch angetriebener Fahrzeuge.Aufgabe ist es, die Flexibilität von zumindest teil-elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, auch im Betrieb, zu erhöhen, auch für lange Reichweiten und mehr zeitliche Verfügbarkeit bei wenigen Ladestops zu sorgen, sie sicher, betriebssicher und leistungsfähig zu machen.Dies gelingt, einem ersten Aspekt nach, durch mindestens eine Einrichtung (E), die an einem Fahrzeug (V) befestigt ist oder befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass diese mindestens eine Einrichtung (E) elektrische Leistung (EP) für mindestens ein elektrisches Radantriebssystem (EDS) eines Fahrzeuges (V) bereitstellen kann. Einem weiteren Aspekt nach, gelingt dies durch Nutzung einer der elektrischen hochstromfähigen Außenschnittstellen eines Fahrzeuges (V), an der selektiv Kabel andocken können, zum Energietransfer (ET), während des Fahr- oder Flugbetriebes.Eine Einrichtung (E) kann als Dachträgerbox (DTB), Heckträgerbox (HTB), Heckbox (HB) oder Dachbox (DB) ausgeführt sein.Des Weiteren kann eine Einrichtung (E) mindestens einen elektrischen Energiespeicher (ES), mindestens eine Brennstoffzelle (FC), mindestens einen elektrischen Generator (GE) und/oder mindestens einen Verbrennungsmotor (CE) umfassen. Eine Einrichtung (E) kann auch in einem/ mittels einem Anhänger oder Anbaus verwirklicht sein. Auch ist eine Rekuperation möglich.Ein elektrischer Energiespeicher (ES) kann zumindest anteilig als Natrium-Ion Akku ausgeführt sein. Insgesamt geht es um Einrichtungs-, Verfahrens- und Verwendungsansprüche. |
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