Verfahren und Vorrichtung zur vorausschauenden Fahrzeugsteuerung für ein Egofahrzeug, sowie Fahrzeug und elektronische Verarbeitungseinheit
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur vorausschauenden Fahrzeugsteuerung für ein Egofahrzeug (20), wobei das Egofahrzeug (10) mindestens mit einem Antriebssystem (PT) und einem Fahrzeugsteuerungssystem (DA) ausgestattet ist. Das Fahrzeugsteuerungssystem (DA) weist eine elektr...
Gespeichert in:
Hauptverfasser: | , |
---|---|
Format: | Patent |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext bestellen |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur vorausschauenden Fahrzeugsteuerung für ein Egofahrzeug (20), wobei das Egofahrzeug (10) mindestens mit einem Antriebssystem (PT) und einem Fahrzeugsteuerungssystem (DA) ausgestattet ist. Das Fahrzeugsteuerungssystem (DA) weist eine elektronische Verarbeitungseinheit (CU4) aufweist, die über einen oder mehrere Kommunikationsbusse (B1, B2) mit mindestens einer elektronischen Steuereinheit (CU1) des Antriebssystems (PT), einer Umgebungsinformationseinheit (SU1, SU2) und einem Kommunikationsmodul (KU1) verbunden ist, das mindestens für die drahtlose Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation ausgelegt ist. Von der elektronischen Verarbeitungseinheit (CU4) wird erfindungsgemäß eine Auswertung vorgenommen wird, ob von der Umgebungsinformationseinheit (SU1, SU2) eine Steigungsstrecke (ST) oder eine Gefällstrecke (GF) in einem vorausliegenden Streckenabschnitt angekündigt worden ist, und ob über das Kommunikationsmodul (KU1) von einem vorausfahrenden Fahrzeug (10) eine Information über das Leistungsvermögen des vorausfahrenden Fahrzeug (10) empfangen worden ist. Die Auswertung beinhaltet einen Vergleich, ob das Leistungsvermögen des Egofahrzeuges (20) ausreichend größer oder ausreichend kleiner ist als das Leistungsvermögen des vorausfahrenden Fahrzeuges (10). Erfindungsgemäß wird von der Verarbeitungseinheit (CU4) weiterhin eine Fahrempfehlung für den Fahrer ausgegeben wird, wenn bei der Auswertung festgestellt wird, dass das Leistungsvermögen des Egofahrzeuges (20) ausreichend größer oder ausreichend kleiner ist als das Leistungsvermögen des vorausfahrenden Fahrzeuges (10). |
---|