Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes
Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes (202), in dem Verbraucher (208) und mindestens eine Energiequelle (206) vorgesehen sind, wobei eine Rückspeisung von Energie durch mindestens einen der Verbraucher (208) prädiziert wird und im Falle des Erkennens einer Rückspeisung wenigstens eine Gegenmaßnah...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes (202), in dem Verbraucher (208) und mindestens eine Energiequelle (206) vorgesehen sind, wobei eine Rückspeisung von Energie durch mindestens einen der Verbraucher (208) prädiziert wird und im Falle des Erkennens einer Rückspeisung wenigstens eine Gegenmaßnahme eingeleitet wird, die sich auf die Höhe einer durch die Rückspeisung bewirkten Überspannung im Bordnetz (202) auswirkt. |
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