Vorrichtung und Verfahren zur Ermittlung der Temperaturwechselbeständigkeit eines Prüfkörpers

Vorrichtung zur Ermittlung der Temperaturwechselbeständigkeit eines Prüfkörpers (20), wenigstens aufweisend:- eine erste Prüfkammer (11) mit Mitteln zur Beaufschlagung eines Innenraums dieser ersten Prüfkammer (11) mit ersten Temperaturbedingungen;- wenigstens eine weitere Prüfkammer (12; 13) mit Mi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Brochen, Erwan, Kohns, Peter, Dannert, Christian, Klose, Joshua, Esch, Sarah, Ankerhold, Georg
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vorrichtung zur Ermittlung der Temperaturwechselbeständigkeit eines Prüfkörpers (20), wenigstens aufweisend:- eine erste Prüfkammer (11) mit Mitteln zur Beaufschlagung eines Innenraums dieser ersten Prüfkammer (11) mit ersten Temperaturbedingungen;- wenigstens eine weitere Prüfkammer (12; 13) mit Mitteln zur Beaufschlagung eines Innenraums dieser weiteren Prüfkammer (12; 13) mit weiteren Temperaturbedingungen, die sich von den ersten Temperaturbedingungen unterscheiden;- Transportmittel (30) zum Bewegen eines Prüfkörpers (20) wenigstens zwischen einer ersten Prüfposition im Innenraum der ersten Prüfkammer (11) und einer weiteren Prüfposition im jeweiligen Innenraum der wenigstens einen weiteren Prüfkammer (12; 13);- Prüfmittel (40;41) ausgebildet zur Durchführung einer laseroptischen Untersuchung an dem Prüfkörper (20), wenn sich dieser in der ersten Prüfposition befindet, und ausgebildet zur Durchführung einer laseroptischen Untersuchung an dem Prüfkörper (20), wenn sich dieser in der weiteren Prüfposition befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum jeder Prüfkammer (11; 12; 13) über wenigstens eine jeweilige Transportöffnung (14;15) mit dem Innenraum einer anderen Prüfkammer (11; 12; 13) verbunden ist, wobei die Transportmittel (30) zum Bewegen eines Prüfkörpers (20) zwischen den verschiedenen Prüfpositionen dazu ausgebildet sind, einen Prüfkörper (20) durch die jeweilige Transportöffnung (14,15) zu transportieren, um einen Prüfkörper (20) von einer Prüfposition in eine andere Prüfposition zu bewegen; und dass die Prüfmittel (40; 41) dazu ausgebildet sind, einen Laserstrahl (44) wenigstens durch eine der Transportöffnungen (14; 15) hindurch auf einen Prüfkörper (20) einzustrahlen, der sich an einer Prüfposition in einer der Prüfkammern (11; 12; 13) befindet.