Landwirtschaftliches Anhängegerät und Zuggespann mit einem solchen Anhängegerät

Landwirtschaftliches Anhängegerät (10), für ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug, welches hinten an das Zugfahrzeug (11) ankoppelbar und vom Zugfahrzeug bewegbar ist. Das Anhängegerät weist mindestens eine Anhängegeräteinheit (13) auf. Die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) ist aus einer Arbeitsstel...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ober, Martin
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Landwirtschaftliches Anhängegerät (10), für ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug, welches hinten an das Zugfahrzeug (11) ankoppelbar und vom Zugfahrzeug bewegbar ist. Das Anhängegerät weist mindestens eine Anhängegeräteinheit (13) auf. Die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) ist aus einer Arbeitsstellung, in welcher dieselbe sich in horizontaler Richtung erstreckt und seitlich gegenüber dem Zugfahrzeug vorsteht, um eine sich in Fahrtrichtung erstreckende erste Schwenkachse (16) um mindestens 90° nach oben in eine erste Transportstellung, in welcher dieselbe sich in vertikaler oder vertikal-diagonaler Richtung erstreckt, schwenkbar. Die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) ist über einen ersten Arbeitszylinder zwischen der ersten Transportstellung und einer zweiten Transportstellung derart verlagerbar, dass dieselbe um eine zweite Schwenkachse (17) zwischen den beiden Transportstellungen, in welchen sich die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) jeweils in vertikaler oder vertikal-diagonaler Richtung erstreckt, bezogen auf die Fahrtrichtung nach hinten und vorne schwenkbar ist. Die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) ist über einen zweiten Arbeitszylinder in der Arbeitsstellung um die zweite Schwenkachse (17) zur Bereitstellung einer Anfahrsicherung verlagerbar. Dann, wenn die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) aus der ersten Transportstellung in Richtung auf die zweite Transportstellung verlagert wird, oder dann, wenn die jeweilige Anhängegeräteinheit (13) aus der ersten Transportstellung in Richtung auf die zweite Transportstellung um einen definierten Betrag verlagert ist, ist der zweite Arbeitszylinder blockiert oder inaktiv ist.