Gargerät, umfassend einen Garraum zur Wärmebehandlung eines Garguts mit Mikrowellen

Gargerät (2), umfassend mindestens einen Mikrowellenerzeuger (4) zur Erzeugung von Mikrowellen, einen Garraum (6) zur Wärmebehandlung eines Garguts mit diesen Mikrowellen, mindestens einen mit dem Mikrowellenerzeuger (4) und dem Garraum (6) elektrisch leitend verbundenen Hohlleiter (8) zur Leitung d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Birwe, Niklas, Pfender, Jörg, Lütkenhaus, Kay, Fabrizius, Andreas, Peternek, Thomas, Schulten, Thomas, Schmull, Timo, Wendt, Marcus, ten Haaf, Julia
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gargerät (2), umfassend mindestens einen Mikrowellenerzeuger (4) zur Erzeugung von Mikrowellen, einen Garraum (6) zur Wärmebehandlung eines Garguts mit diesen Mikrowellen, mindestens einen mit dem Mikrowellenerzeuger (4) und dem Garraum (6) elektrisch leitend verbundenen Hohlleiter (8) zur Leitung der erzeugten Mikrowellen von dem Mikrowellenerzeuger (4) in den Garraum (6) und eine Elektronik (10) mit einer Steuerung zur Ansteuerung des Mikrowellenerzeugers (4) zur Erzeugung der Mikrowellen, wobei der Hohlleiter (8) eine elektrisch leitfähige Seitenwand (12), einen dem Garraum (6) zugewandten und für die Mikrowellen durchlässigen Boden (14) sowie einen gegenüber dem Boden (14) angeordneten und für die Mikrowellen undurchlässigen Deckel (16) aufweist, wobei der Boden (14) für Luft undurchlässig ist, der Mikrowellenerzeuger (4) im Bereich des Deckels (16) mit dem Hohlleiter (8) in Mikrowellenübertragungsverbindung steht und in der Seitenwand (12) eine Mehrzahl von Kühllöchern (22) derart ausgebildet und angeordnet sind, dass die Seitenwand (12) mittels der Kühllöcher (22) für Luft durchlässig und für Mikrowellen im Wesentlichen undurchlässig ist, wobei der Hohlleiter (8) mittels einer Kühlvorrichtung (28) des Gargeräts (2) aktiv kühlbar ist, und wobei die Kühlvorrichtung (28) ein Kühlgebläse (32) und einen mit der Elektronik (10) des Gargeräts (2) in Wärmeleitungsverbindung stehenden Kühlkörper (36) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlleiter (8) und der Kühlkörper (36) derart in einem in Strömungsrichtung (30) hinter dem Kühlgebläse (32) angeordneten Kühlkanal (34) zur Führung des Kühlfluidstroms angeordnet sind, dass das Kühlfluid bei einer Durchströmung des Kühlkanals (34) in Wärmeübertragungskontakt mit einer aus dem Hohlleiter (8) und dem Kühlkörper (36) gebildeten Wärmequelle gelangt.