Vorrichtung zum Ändern eines Zustands in einer Umgebung der Vorrichtung
Vorrichtung (10) zum Ändern mindestens eines messbaren Zustands in einer Umgebung der Vorrichtung (10) mit: mindestens einem Sensor (16) zum Erfassen von Sensordaten mit Informationen einer Eigenschaft in einer Umgebung des Sensors (16); mindestens einem Aktor (18); mindestens einem integrierten Akk...
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Hauptverfasser: | , |
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Vorrichtung (10) zum Ändern mindestens eines messbaren Zustands in einer Umgebung der Vorrichtung (10) mit: mindestens einem Sensor (16) zum Erfassen von Sensordaten mit Informationen einer Eigenschaft in einer Umgebung des Sensors (16); mindestens einem Aktor (18); mindestens einem integrierten Akku (12); einer Ladeschnittstelle (19), die dazu ausgebildet ist, mit einem externen Ladegerät (22) verbunden zu werden, um den Akku (12) zu laden; einer Analyseeinheit (14), die dazu ausgebildet ist; basierend auf den Sensordaten zu ermitteln, ob sich die Vorrichtung (10) in der Nähe eines Lebewesens befindet und einen ersten Modus zu aktivieren, wenn sich die Vorrichtung (10) in der Nähe eines Lebewesens befindet; und/oder zu ermitteln, ob die Vorrichtung (10) an ein externes Ladegerät (22) angeschlossen ist und einen zweiten Modus zu aktivieren, wenn die Vorrichtung (10) an ein externes Ladegerät (22) angeschlossen ist; wobei der erste Modus ein Regeln des mindestens einen Aktors (18) in Abhängigkeit von mindestens einem Sensordatum mittels einem ersten Regelungsparameter und/oder einem ersten Regelungsalgorithmus umfasst, um mittels des mindestens einen Aktors (18) ein Ändern mindestens eines messbaren Zustands in einer Umgebung des Lebewesens zu bewirken; und der zweite Modus ein Regeln des mindestens einen Aktors (18) in Abhängigkeit von mindestens einem Sensordatum mittels einem zweiten Regelungsparameter und/oder einem zweiten Regelungsalgorithmus umfasst, um mittels des mindestens einen Aktors (18) ein Ändern mindestens eines messbaren Zustands in einer Umgebung der Vorrichtung (10) zu bewirken. |
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