Lenkvorrichtung mit einer Steckverbindereinheit zur elektrischen Kontaktierung einer Lenksensoreinheit
Lenkvorrichtung mit einem Lenkgetriebegehäuse (10a), welches einen Sensoraufnahmebereich (12a) bereitstellt, mit einer in dem Sensoraufnahmebereich (12a) angeordneten Lenksensoreinheit (14a) und mit einer in einem montierten Zustand in einer Kontaktierungsausnehmung (16a) des Lenkgetriebegehäuses (1...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Lenkvorrichtung mit einem Lenkgetriebegehäuse (10a), welches einen Sensoraufnahmebereich (12a) bereitstellt, mit einer in dem Sensoraufnahmebereich (12a) angeordneten Lenksensoreinheit (14a) und mit einer in einem montierten Zustand in einer Kontaktierungsausnehmung (16a) des Lenkgetriebegehäuses (10a) angeordneten Steckverbindereinheit (18a; 18b) zur elektrischen Kontaktierung der Lenksensoreinheit (14a), wobei die Steckverbindereinheit (18a; 18b) eine Steckeinheit (20a; 20b) zur Verbindung mit der Lenksensoreinheit (14a), eine Trägereinheit (22a; 22b) und eine flexible Ausgleichseinheit (24a; 24b) umfasst, welche als Zentrierrohr ausgebildet ist und zumindest in einem vormontierten Zustand der Steckverbindereinheit (18a; 18b) zur Kopplung der Steckeinheit (20a; 20b) mit der Trägereinheit (22a; 22b) vorgesehen ist, wobei die Ausgleichseinheit (24a; 24b) dazu vorgesehen ist, die Steckeinheit (20a; 20b) zumindest bei einem Montagevorgang der Steckverbindereinheit (18a; 18b) zur Bereitstellung eines radialen Toleranzausgleichs beweglich zu lagern, wobei die Ausgleichseinheit (24a; 24b) zumindest zur Bereitstellung des radialen Toleranzausgleichs beweglich mit der Steckeinheit (20a; 20b) und beweglich mit der Trägereinheit (22a; 22b) verbunden ist, wobei die Ausgleichseinheit (24a; 24b) mittels einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung in Form einer Schnapp- und/oder Rastverbindung mit der Steckeinheit (20a; 20b) verbunden ist, und wobei- die Ausgleichseinheit (24a) zumindest zur Bereitstellung des radialen Toleranzausgleichs derart mit der Steckeinheit (20a) und der Trägereinheit (22a) verbunden ist, dass zumindest eine Winkellage der Ausgleichseinheit (24a) relativ zu der Steckeinheit (20a) und relativ zu der Trägereinheit (22a) veränderlich ist und die Ausgleichseinheit (24a) zumindest bei dem Montagevorgang der Steckverbindereinheit (18a) eine Schiefstellung relativ zu der Steckeinheit (20a) und relativ zu der Trägereinheit (22a) annehmen kann oder- die Ausgleichseinheit (24b) zumindest zur Bereitstellung des radialen Toleranzausgleichs axial drehbar und/oder in wenigstens eine Richtung senkrecht zur Steckrichtung (66b) der Steckverbindereinheit (18b) linear beweglich gelagert ist. |
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