Messanordnung und Verfahren zum Bestimmen einer Gasgehaltsverteilung
Die Erfindung betrifft eine Messanordnung (10) zum Bestimmen einer Gasgehaltsverteilung eines Mehrphasensystems, umfassend einen Reaktionskessel (12), eine Mehrzahl an akustischen Sende- und Empfangseinheiten (14, 16) und eine Auswerteeinrichtung (18), wobei der Reaktionskessel (12) dazu ausgestalte...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Die Erfindung betrifft eine Messanordnung (10) zum Bestimmen einer Gasgehaltsverteilung eines Mehrphasensystems, umfassend einen Reaktionskessel (12), eine Mehrzahl an akustischen Sende- und Empfangseinheiten (14, 16) und eine Auswerteeinrichtung (18), wobei der Reaktionskessel (12) dazu ausgestaltet ist, das Mehrphasensystem in sich aufzunehmen, wobei die akustischen Sende- und Empfangseinheiten (14, 16) kommunikationstechnisch mit der Auswerteeinrichtung (18) verbindbar sind und dazu ausgestaltet sind, ein akustisches Signal zu erzeugen und zu empfangen, und wobei die Sende- und Empfangseinheiten (14, 16) derart angeordnet sind, dass eine Messstrecke (22) zwischen einer Sendeeinheit (14) und einer Empfangseinheit (16) wenigstens teilweise ein Volumen des Reaktionskessels (12) durchläuft. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Bestimmen der Gasgehaltsverteilung des Mehrphasensystems, mittels der obigen Messanordnung (10), wobei das Mehrphasensystem vom Reaktionskessel aufgenommen ist und die akustischen Sende- und Empfangseinheiten (14, 16) kommunikationstechnisch mit der Auswerteeinrichtung (18) verbunden sind, umfassend die Schritte:- Erzeugen von akustischen Signalen mit den akustischen Sendeeinheiten (14), derart dass die akustischen Signale das Mehrphasensystem durchlaufen,- Empfangen der akustischen Signale nach Durchlaufen des Mehrphasensystems mit den akustischen Empfangseinheiten (16),- Bestimmen von Laufzeiten der akustischen Signale mittels der Auswerteeinrichtung (18),- Bestimmen der Gasgehaltsverteilung im Mehrphasensystem auf Basis der bestimmten Laufzeiten mittels der Auswerteeinrichtung (18). |
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