Batteriegehäuse für ein Fahrzeug und Verfahren zu seiner Herstellung
Batteriegehäuse (1) zur Aufnahme von Batterieelementen, insbesondere für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Hybridantrieb, umfassend- einen Kasten mit einem Rahmen (4) und einem Boden (3), welcher einen Innenbereich (5) bereitstellt,- mindestens ein Längsträgerelement (7) un...
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Hauptverfasser: | , |
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Batteriegehäuse (1) zur Aufnahme von Batterieelementen, insbesondere für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Hybridantrieb, umfassend- einen Kasten mit einem Rahmen (4) und einem Boden (3), welcher einen Innenbereich (5) bereitstellt,- mindestens ein Längsträgerelement (7) und/oder mindestens ein Querträgerelement (6), welches im Innenbereich (5) des Kastens angeordnet ist und Fächer zur Aufnahme der Batterieelemente bildet, wobei das Längsträgerelement (7) und/oder das Querträgerelement (6) mindestens aus zwei einzelnen Bauteilen (6.1, 6.2, 7.1, 7.2) zusammengesetzt ist, wobei das eine Bauteil (6.1, 7.1) bezogen auf den Einbauzustand auf einer Ebene verläuft, welche sich von der Ebene unterscheidet, auf welcher das andere Bauteil (6.2, 7.2) verläuft, dadurch die Bauteile (6.1, 6.2, 7.1, 7.2) auf unterschiedlichen Ebenen verlaufen und zumindest abschnittsweise in Kontakt stehen und/oder miteinander verbunden sind, so dass zumindest abschnittsweise in Längserstreckung des Längsträgerelements (7) und/oder des Querträgerelements (6) im Querschnitt ein Mehrkammerprofil vorliegt,- einen Deckel (2) zum Schließen des Kastens, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (6.1, 6.2, 7.1, 7.2) derart bemessen ist, dass die Länge kleiner als der Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden den Innenbereich (5) bildenden Wandungen des Rahmens (4) oder des optionalen Wandungsbereichs (3.1) ist, wobei die Stirnseiten des Bauteils (6.1, 7.1) nicht in Kontakt mit dem Rahmen (4) oder mit dem Wandungsbereich (3.1) stehen und ein Spalt (S) zwischen dem Bauteil (6.1, 6.2, 7.1, 7.2) und dem Rahmen (4) oder dem Wandungsbereich (3.1) vorliegt. |
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