Verbundsystem mit mindestens zwei Zuführungsaggregaten und mindestens eine Spulmaschine

Die Erfindung betrifft Verbundsystem 1 aufweisend mindestens zwei Zuführaggregate 2, die Kopse 5 für eine nachfolgende Weiterverarbeitung bereitstellen, mindestens eine Spulmaschine 3 mit einer Vielzahl von Spulstellen, auf denen die Kopse 5 zu Auflaufspulen umgespult werden, ein Transportsystem mit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Bungter, Stefan, Wasseige, Frank, Forche, Torsten, Küppenbender, Marc, Kreuder, Gerd
Format: Patent
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext bestellen
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft Verbundsystem 1 aufweisend mindestens zwei Zuführaggregate 2, die Kopse 5 für eine nachfolgende Weiterverarbeitung bereitstellen, mindestens eine Spulmaschine 3 mit einer Vielzahl von Spulstellen, auf denen die Kopse 5 zu Auflaufspulen umgespult werden, ein Transportsystem mit Transportmitteln 8 zum Fördern von auf Transporttellern 12 angeordneten Kopsen 5 respektive Leerhülsen 7, an denen Schreib-/Leseeinrichtungen auf Informationsträgern angeordnet sind, die Daten über den zu transportierenden Kops 5/ die Leerhülse 7 umfassen, und ein Steuersystem, das dazu ausgebildet ist, die Daten der Informationsträger zu erfassen, und die Transportmittel 8 in Abhängigkeit der Daten zu steuern.Erfindungsgemäß umfasst das Verbundsystem 1 folgende Module umfasst, ein Einschleusemodul 4 zum Transportieren der Kopse 5 von dem Zuführaggregat 2, ein Ausschleusemodul 6 zum Transportieren der Leerhülsen 7 zum Zuführaggregat 2, ein Basismodul 9 zur Übernahme bzw. Abgabe der Kopse 5 und Leerhülsen 7, ein Antriebsmodul 13, das in ein Basismodul 9 integrierbar ist, ein Zwischenmodul 10 zur Verbindung der Basismodule 9 miteinander, ein Anschlussmodul 11 zur Weiterleitung der Kopse 5 zur Spulmaschine 3 bzw. der Leerhülsen 7 von der Spulmaschine 3, wobei die Module so miteinander kombinierbar sind, dass Kopse 5 von den Zuführaggregaten 2 zu der mindestens einen Spulmaschine 3 und Leerhülsen 7 von der mindestens einen Spulmaschine 3 zu den Zuführaggregaten 2 transportierbar sind.