Vorrichtung zur Handhabung einer vormontierten Baugruppe eines Kraftfahrzeugs

Vorrichtung zur Handhabung einer vormontierten, zumindest einen Achsträger (2) und einen Elektromotor (3) aufweisenden Baugruppe (1) eines Kraftfahrzeugs, mit einer Aufnahmeeinrichtung (4) zur Aufnahme der Baugruppe (1), die einen Grundrahmen (5) und wenigstens drei an dem Grundrahmen (5) angeordnet...

Ausführliche Beschreibung

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Hauptverfasser: Riegelsberger, Wolfgang, Schmidt, Walter, Artner, Thomas, Rugies, Stefan, Schantl, Gilbert
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vorrichtung zur Handhabung einer vormontierten, zumindest einen Achsträger (2) und einen Elektromotor (3) aufweisenden Baugruppe (1) eines Kraftfahrzeugs, mit einer Aufnahmeeinrichtung (4) zur Aufnahme der Baugruppe (1), die einen Grundrahmen (5) und wenigstens drei an dem Grundrahmen (5) angeordnete, sich in vertikaler Richtung (z) erstreckende Aufnahmestifte (6) aufweist, wobei die Aufnahmestifte (6) dafür vorgesehen sind, sowohl in Ausnehmungen (7) in dem Achsträger (2) als auch in Ausnehmungen (8) in dem Elektromotor (3) oder ein mit dem Elektromotor (3) verbundenes Bauteil einzugreifen, wobei die Aufnahmestifte (6) einen ersten Absatz (11) mit einer ersten Auflagefläche (12) zum Auflegen des Elektromotors (3) oder des mit dem Elektromotor (3) verbundenen Bauteils und einen zweiten Absatz (13) mit einer zweiten Auflagefläche (14) zum Auflegen des Achsträgers (2) aufweisen, wobei sich an den ersten Absatz (11) in Richtung von dem Grundrahmen (5) weg ein erster Abschnitt (15) zum Eingreifen in die Ausnehmung (8) des Elektromotors (3) oder des mit dem Elektromotor (3) verbundenen Bauteils anschließt, wobei sich an den zweiten Absatz (13) in Richtung von dem Grundrahmen (5) weg ein zweiter Abschnitt (16) zum Eingreifen in die Ausnehmung (7) des Achsträgers (2) anschließt, wobei der erste Abschnitt (15) einen geringeren Durchmesser aufweist als der zweite Abschnitt (16), und wobei zwischen dem ersten Abschnitt (15) und dem zweiten Abschnitt (16) ein Zwischenabschnitt (17) angeordnet ist, der einen geringeren Durchmesser als der Durchmesser des ersten Absatzes (11) aufweist.