Elektrofotografischer Großformat-Farbdrucker

Die Erfindung betrifft einen elektrofotografischen Großformat-Drucker mit einer Druckbreite größer 0,5 m, insbesondere Großformat-Farbdrucker mit mehreren Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22), wobei jede Druckstation eine Fotoleitertrommel (2), eine Ladeeinheit (5), eine Belichtungseinheit (4), ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Frisch, Stephan, Söhler, Burkhard, Roth, Johannes
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft einen elektrofotografischen Großformat-Drucker mit einer Druckbreite größer 0,5 m, insbesondere Großformat-Farbdrucker mit mehreren Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22), wobei jede Druckstation eine Fotoleitertrommel (2), eine Ladeeinheit (5), eine Belichtungseinheit (4), eine Entwicklerstation (3, 23), eine Löschvorrichtung (7), eine Reinigungsvorrichtung (6), und ein Gehäuse (10) aufweist, mit jeweils einer Anodenwalze (8, 8C, 8M, 8Y, 8K) für jede Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22), mit einem über Umlenkrollen (28), zwischen Anodenwalzen (8, 8C, 8M, 8Y, 8K) und Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22) geführten Transferband (9), mit einer an Spannung angelegten Transferrolle (29) zur Übertragung von Tonerbildern auf ein zu bedruckendes Medium (30), mit einer Fixierstation (31), mit einer Reinigungsstation (32) und mit einem Tragrahmen. Ein derartiger Drucker soll Platz sparend aufgebaut, in verschiedene Leistungsklassen umbaubar und störungsfrei betreibbar sein. Dazu wird vorgeschlagen, dass der Tragrahmen als Aufnahmemittel für die unmittelbar hintereinander angeordneten verschiedene Farben (Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz) beinhaltende Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22) vorgesehen ist, dass die Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22) im Tragrahmen und/oder die Entwicklerstationen (3, 22) gegen gleiche oder unterschiedliche Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22) und/oder Entwicklerstationen (3, 23) austauschbar sind, und dass die Druckstationen (1, 1C, 1M, 1Y, 1K, 22) je eine Tiefe kleiner 160 mm vorzugsweise kleiner 150 mm höchst vorzugsweise kleiner 140 mm aufweisen