Antriebsanordnung und Verfahren zum Betrieb einer Antriebsanordnung

Antriebsanordnung für ein Kraftfahrzeug umfassend eine erste Antriebseinheit (1), eine zweite Antriebseinheit (2) und eine Abtriebseinheit (3), wobei die erste Antriebseinheit (1) über eine erste Getriebebaugruppe (4) und die zweite Antriebseinheit (2) über eine zweite Getriebebaugruppe (5) mit der...

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Hauptverfasser: LANGSENLEHNER, CHRISTIAN, PANHUBER, MARKUS, HOFKIRCHNER, RAINER
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Antriebsanordnung für ein Kraftfahrzeug umfassend eine erste Antriebseinheit (1), eine zweite Antriebseinheit (2) und eine Abtriebseinheit (3), wobei die erste Antriebseinheit (1) über eine erste Getriebebaugruppe (4) und die zweite Antriebseinheit (2) über eine zweite Getriebebaugruppe (5) mit der Abtriebseinheit (3) koppelbar ist, wobei die erste Getriebebaugruppe (4) eine erste Eingangswelle (6), zumindest eine erste Ausgangswelle (8) und zumindest eine Zahnradstufe der ersten Getriebebaugruppe (4), die über zumindest ein Schaltelement der ersten Getriebebaugruppe (4) schaltbar ist, aufweist, wobei die zweite Getriebebaugruppe (5) eine zweite Eingangswelle (7), zumindest eine zweite Ausgangswelle (9) und zumindest eine Zahnradstufe der zweiten Getriebebaugruppe (5), die über zumindest ein Schaltelement der zweiten Getriebebaugruppe (5) schaltbar ist, aufweist, wobei die Ausgangsleistung der ersten Antriebseinheit (1) an die erste Eingangswelle (6) und über die erste Getriebebaugruppe (4) an die erste Ausgangswelle (8) übertragbar ist, wobei die Ausgangsleistung der zweiten Antriebseinheit (2) an die zweite Eingangswelle (7) und über die zweite Getriebebaugruppe (5) an die zweite Ausgangswelle (9) übertragbar ist, wobei die erste Ausgangswelle (8) über ein erstes Übertragungselement (10) und die zweite Ausgangswelle (9) über ein zweites Übertragungselement (11) mit der Abtriebseinheit (3) kraftschlüssig und/oder formschlüssig verbunden ist, wobei die erste Getriebebaugruppe (4) mit der zweiten Getriebebaugruppe (5) kraftschlüssig und/oder formschlüssig verbindbar ist.