Hubroller und damit ausgestattetes Nutzfahrzeug

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Hubroller (6) zum Anheben und Fördern von Transportgut (T), das auf der Ladefläche (4) eines Nutzfahrzeugs abgestellt ist, wobei der Hubroller (6) dazu vorgesehen ist, in einer schienenartigen, in die Ladefläche (4) eingelassenen Führung (5) verschoben zu wer...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Matzner, Daniel, Kötter, Jürgen
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vorliegende Erfindung betrifft einen Hubroller (6) zum Anheben und Fördern von Transportgut (T), das auf der Ladefläche (4) eines Nutzfahrzeugs abgestellt ist, wobei der Hubroller (6) dazu vorgesehen ist, in einer schienenartigen, in die Ladefläche (4) eingelassenen Führung (5) verschoben zu werden und wobei der Hubroller (6) ein Tragteil (20), das im Gebrauch zur Anlage an die Unterseite des Transportguts (T) kommt, ein Rollenteil (7), an dem im Gebrauch auf dem Grund der Führung (5) abrollende Rollen (12, 13) gelagert sind und das das Tragteil (20) trägt, und eine Hubeinrichtung umfasst, die zwischen dem Rollenteil (7) und dem Tragteil (20) wirkt und mittels der das Tragteil (20) aus einer Ruheposition, in der es einen minimalen Abstand zu dem Rollenteil (7) hat, in eine angehobene Position anhebbar ist, sowie ein damit ausgestattetes Nutzfahrzeug. Der erfindungsgemäße Hubroller (6) ermöglicht es, bei verminderten Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften seiner Einzelteile optimale Gebrauchseigenschaften zu gewährleisten und bei dem Nutzfahrzeug lässt sich kostengünstig ein optimal funktionierender Hubroller bereitstellen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Hubeinrichtung durch ein zwischen dem Rollenteil (7) und dem Tragteil (20) angeordnetes Kissen (19) gebildet ist, das an eine Pumpeinrichtung (16) angeschlossen ist, die das Kissen (19) zum Anheben des Tragteils (20) mit einem druckbeaufschlagten Fluid beaufschlagt und das Kissen (19) von dem druckbeaufschlagten Fluid entlastet, um das Tragteil (20) wieder in seine Ruhestellung zu bringen.