Medizinische Bildgebungsvorrichtung mit Tragarm
Medizinische Bildgebungsvorrichtung (2), aufweisend einen Bildaufnahmebereich (4) und eine Vorrichtung (1), wobei die Vorrichtung (1) eine Patientenlagerungsvorrichtung (10) zur Lagerung eines Patienten (13) in einem Patientenlagerungsbereich (14) und einen ersten Tragarm (5) zur Anordnung zumindest...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Patent |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext bestellen |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Medizinische Bildgebungsvorrichtung (2), aufweisend einen Bildaufnahmebereich (4) und eine Vorrichtung (1), wobei die Vorrichtung (1) eine Patientenlagerungsvorrichtung (10) zur Lagerung eines Patienten (13) in einem Patientenlagerungsbereich (14) und einen ersten Tragarm (5) zur Anordnung zumindest einer Komponente (40, 70, 71, 75, 76) relativ zu der Patientenlagerungsvorrichtung (10) aufweist,- wobei die Patientenlagerungsvorrichtung (10) zur Positionierung des Patienten (13) für eine Aufnahme eines Bildes des Patienten (13) in dem Bildaufnahmebereich (4) der medizinischen Bildgebungsvorrichtung (2) ausgebildet ist,- wobei ein unterer Abschnitt (51) des ersten Tragarms (5) außerhalb des Patientenlagerungsbereichs (14) an der Patientenlagerungsvorrichtung (10) angeordnet ist,- wobei ein oberer Abschnitt (50) des ersten Tragarms (5) zumindest in einem ersten Betriebszustand der Vorrichtung (1) vertikal über dem Patientenlagerungsbereich (14) angeordnet ist,- wobei an dem oberen Abschnitt (50) des ersten Tragarms (5) eine Kamera (70) derart angeordnet ist, dass der Bildaufnahmebereich (4) und der Patientenlagerungsbereich (14) zumindest teilweise mit der Kamera (70) optisch erfassbar sind,- wobei die Vorrichtung (1) einen zweiten Tragarm (6) zur Anordnung der zumindest einen Komponente (40, 70, 71, 75, 76) relativ zu der Patientenlagerungsvorrichtung (10) aufweist,- wobei der zweite Tragarm (6) an dem ersten Tragarm (5) gehalten ist,- wobei der zweite Tragarm (6) einen freien Abschnitt (60), der bezüglich einer vertikalen Richtung (33) zwischen dem oberen Abschnitt (50) des ersten Tragarms (5) und dem Patientenlagerungsbereich (14) angeordnet ist, aufweist,- wobei der freie Abschnitt (60) des zweiten Tragarms (6) zumindest in dem ersten Betriebszustand bezüglich einer horizontalen Richtung versetzt zum oberen Abschnitt (50) des ersten Tragarms (5) angeordnet ist. |
---|