Heckpartie eines Kraftfahrzeugs mit einem Schalldämpfer, insbesondere einem Nachschalldämpfer, und einem bei einem Heckaufprall zu schützenden Bauraum

Heckpartie (10) für ein Kraftfahrzeug, wie etwa ein Personenkraftwagen, in dem ein Fahrzeugkoordinatensystem mit einer X-Achse, einer Y-Achse und einer Z-Achse gemäß der ENU-Konvention definiert ist, die Heckpartie (10) aufweisend:einen Karosserierohbau-Bodenabschnitt (12), in dem ein zu schützender...

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Deck, Philipp, Nurtsch, Bernd
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Heckpartie (10) für ein Kraftfahrzeug, wie etwa ein Personenkraftwagen, in dem ein Fahrzeugkoordinatensystem mit einer X-Achse, einer Y-Achse und einer Z-Achse gemäß der ENU-Konvention definiert ist, die Heckpartie (10) aufweisend:einen Karosserierohbau-Bodenabschnitt (12), in dem ein zu schützender Bauraum (14) angeordnet, beispielsweise in Form einer Wanne (15) ausgebildet, ist,eine erste Schalldämpfereinheit (20), insbesondere eine erste Nachschalldämpfereinheit, die unterhalb des Karosserierohbau-Bodenabschnitts (12) und in einer ersten Position in einer durch die X-Achse vorgegebenen X-Richtung zumindest teilweise hinter dem zu schützenden Bauraum (14) angeordnet ist, gekennzeichnet durch mindestens eine, insbesondere länglich ausgebildete, erste Schwenkführungseinrichtung (40), die dazu ausgebildet ist, die erste Schalldämpfereinheit (20) von der ersten Position zumindest teilweise um den zu schützenden Bauraum (14) herum in eine zweite Position zu verschwenken, wobei die erste Schalldämpfereinheit (20) in ihrer zweiten Position in einer durch die Z-Achse vorgegebenen Z-Richtung zumindest teilweise unter dem zu schützenden Bauraum (14) angeordnet ist.