Fluidikvorrichtung und Verfahren zum Betreiben derselben
Fluidikvorrichtung (10a, 10b, 10c, 10d, 10e, 10f, 10g, 10h), mit wenigstens einer Fluidikvorrichtungskomponente (8) mit einem einen ersten Fluideingang (11) und einen ersten Fluidausgang (12) aufweisenden ersten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereich (1), wenigstens einem einen zweiten Fluideingan...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Fluidikvorrichtung (10a, 10b, 10c, 10d, 10e, 10f, 10g, 10h), mit wenigstens einer Fluidikvorrichtungskomponente (8) mit einem einen ersten Fluideingang (11) und einen ersten Fluidausgang (12) aufweisenden ersten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereich (1), wenigstens einem einen zweiten Fluideingang (21) und einen zweiten Fluidausgang (22) aufweisenden zweiten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereich (2) und wenigstens einem zwischen dem ersten Fluidausgang (12) und dem zweiten Fluideingang (21) vorgesehenen Fluidventil (3, 3a, 3b), das in einem Öffnungszustand einen Fluidtransportweg (4) zwischen dem ersten Fluidausgang (12) und dem zweiten Fluideingang (21) freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluidventil (3) einen sich zwischen dem ersten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereich (1) und dem zweiten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereich (2) erstreckenden Ventilsitz (31) aufweist; auf einem an den Ventilsitz (31) angrenzenden ersten Öffnungsbereich (13) des ersten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereiches (1), auf einer Ventilsitzoberfläche (32, 32b) und auf einem an den Ventilsitz (31) angrenzenden zweiten Öffnungsbereich (23) des zweiten Fluidaufnahme- und/oder -leitungsbereiches (2) eine Decklage (5) mittels einer darauf vorgesehenen Klebeschicht (6) vorgesehen ist, wobei die Klebeschicht (6) eine Ventildichtung zwischen der Ventilsitzoberfläche (32, 32b) und der Decklage (5) ausbildet und wobei die Decklage (5) mit der daran vorgesehenen Klebeschicht (6) auf dem Ventilsitz (31) und auf Haftbereichen von vorderseitigen festen Oberflächenbereichen (14, 24) der Fluidikvorrichtungskomponente (8) haftet; und die Klebeschicht (6) eine sich bei Einwirkung von Wärme und/oder elektromagnetischer Strahlung verringernde Klebewirkung aufweist. |
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