Erweiterungsfähiges Fahrzeugsystem
Erweiterungsfähiges Fahrzeugsystem (10, 110), welches umfasst:ein fahrtüchtiges Grundfahrzeug (12, 112) mit einem ersten Antriebssystem (22), einem ersten Satz von Rädern (24, 26, 126), der ein Paar von Vorderrädern (24) und zumindest ein Hinterrad (26, 126) umfasst, und einer von dem ersten Satz vo...
Gespeichert in:
Hauptverfasser: | , , |
---|---|
Format: | Patent |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext bestellen |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Erweiterungsfähiges Fahrzeugsystem (10, 110), welches umfasst:ein fahrtüchtiges Grundfahrzeug (12, 112) mit einem ersten Antriebssystem (22), einem ersten Satz von Rädern (24, 26, 126), der ein Paar von Vorderrädern (24) und zumindest ein Hinterrad (26, 126) umfasst, und einer von dem ersten Satz von Rädern (24, 26, 126) getragenen, ersten Karosserie (16), wobei das fahrtüchtige Grundfahrzeug (12, 112) zwischen den Vorderrädern (24) und dem zumindest einen Hinterrad (26, 126) einen Radstand (62) aufweist; wobei die erste Karosserie (16) zumindest ein erstes Innenabteil (18) umgibt und definiert;eine Verlängerungseinheit (14, 114) mit einer zweiten Karosserie (30) und einem zweiten Satz von Rädern (34, 36, 134), welcher die zweite Karosserie (30) abstützt; wobei die zweite Karosserie (30) zumindest teilweise ein zweites Innenabteil (32) definiert;wobei die erste Karosserie (16) mit einer ersten Befestigungsverbindung (48) ausgelegt ist und die zweite Karosserie (30) mit einer zweiten Befestigungsverbindung (52) ausgelegt ist; und wobei die erste und die zweite Befestigungsverbindung (48, 52) gemeinsam so ausgelegt sind, dass sie dergestalt aneinander angebracht werden können, dass das fahrtüchtige Grundfahrzeug (12, 112) auf mechanische Weise mit der Verlängerungseinheit (14, 114) gekoppelt ist, um ein erweitertes Fahrzeug (15, 115) zu bilden, welches durch das fahrtüchtige Grundfahrzeug (12, 112) fahrbar ist, und wobei das erste Innenabteil (18) an das zweite Innenabteil (32) angrenzt;wobei der zweite Satz von Rädern (34, 36, 134) ein Paar von Vorderrädern (34, 134) und zumindest ein Hinterrad (36) umfasst;sowohl das zumindest eine Hinterrad (26, 126) des fahrtüchtigen Grundfahrzeugs (12, 112) als auch das zumindest eine Hinterrad (36) der Verlängerungseinheit (14,114) nach oben in eine verstaute Stellung verschwenkbar sind, in der das erweiterte Fahrzeug (15, 115) einen Radstand (64) zwischen den Vorderrädern (24) des Grundfahrzeugs (12, 112) und den Vorderrädern (34, 134) der Verlängerungseinheit (14, 114) aufweist, der größer ist, als der Radstand (62) des fahrtüchtigen Grundfahrzeugs (12, 112); dadurch gekennzeichnet , dasseine von der ersten Befestigungsverbindung (48) und der zweiten Befestigungsverbindung (52) Verlängerungszapfen (54) umfasst, welche eine vorbestimmte Beabstandung aufweisen und sich im Allgemeinen in einer Längsrichtung erstrecken;wobei die andere von der ersten Befestigungsverbindung (48) und der zweiten Befestigungsverbindung (52) |
---|