Bearbeitungskopf für eine Laserbearbeitungsmaschine sowie Laserbearbeitungsmaschine und Verfahren zum Wechsel eines Schutzglases im Bearbeitungskopf

Die Erfindung betrifft einen Bearbeitungskopf für eine Laserbearbeitungsmaschine (10) zur Bearbeitung eines Werkstücks (6) mittels eines Laserstrahls (5), der mit einer in einem ersten Gehäuseteil (12) angeordneten Fokussieroptik (17) fokussiert wird und durch in Strahlausbreitungsrichtung nach der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: BROGHAMMER, GERHARD
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft einen Bearbeitungskopf für eine Laserbearbeitungsmaschine (10) zur Bearbeitung eines Werkstücks (6) mittels eines Laserstrahls (5), der mit einer in einem ersten Gehäuseteil (12) angeordneten Fokussieroptik (17) fokussiert wird und durch in Strahlausbreitungsrichtung nach der Fokussieroptik (17) angeordnetes Schutzglas (29) aus dem Bearbeitungskopf (3) austritt, wobei das Schutzglas (29) in einem zweiten Gehäuseteil (14) angeordnet ist, welches zum ersten Gehäuseteil (12) lösbar befestigt ist und welches durch ein Koppelelement (31) nach dem Lösen vom ersten Gehäuseteil (12) mit dem ersten Gehäuseteil (12) verbunden bleibt und welches gegenüber dem ersten Gehäuseteil (12) zumindest verschieb- oder schwenkbar ist. The invention relates to a machining head for a laser machining tool (10) for machining a workpiece (6) by means of a laser beam (5), which is focused by means of a focusing optical unit (17) arranged in a first housing part (12) and exits the machining head (3) through protective glass (29) arranged after the focusing optical unit (17) in a beam propagation direction, wherein the protective glass (29) is arranged in a second housing part (14), which is detachably fastened to the first housing part (12) and which remains connected to the first housing part (12) by means of a coupling element (31) after the detachment from the first housing part (12) and which can be at least translated or pivoted with respect to the first housing part (12).