Verfahren zur Herstellung von Vinylester-Ethylen-Acrylsäureamid-Mischpolymerisaten

Gegenstand der Erfindung sind Verfahren zur Herstellung von Vinylester-Ethylen-Acrylsäureamid-Mischpolymerisaten in Form von wässrigen Dispersionen durch radikalisch initiierte Emulsionspolymerisation von (a) einem oder mehreren ethylenisch ungesättigten Vinylestern von Carbonsäuren mit 2 bis 18 C-A...

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: POTHS, HOLGER, ZECHA, HELMUT
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gegenstand der Erfindung sind Verfahren zur Herstellung von Vinylester-Ethylen-Acrylsäureamid-Mischpolymerisaten in Form von wässrigen Dispersionen durch radikalisch initiierte Emulsionspolymerisation von (a) einem oder mehreren ethylenisch ungesättigten Vinylestern von Carbonsäuren mit 2 bis 18 C-Atomen, (b) 5 bis 30 Gew.-% Ethylen, (c) ethylenisch ungesättigten Amiden aus der Gruppe umfassend (c1) 0,16 bis 4,0 Gew.-% Acrylamid, (c2) 0,23 bis 0,65 Gew.-% an einem oder mehreren N-Alkylol-(meth)acrylamiden, (c3) 0 bis 0,67 Gew.-% an einem oder mehreren N-(Alkoxymethyl)acrylamiden oder N-(Alkoxymethyl)methacrylamiden, (d) 0 bis 1,5 Gew.-% an einem oder mehreren ethylenisch ungesättigten Alkoxysilanen, und gegebenenfalls (e) einem oder mehreren weiteren, von den Monomeren (a) bis (d) verschiedenen, ethylenisch ungesättigten Monomeren, wobei sich die insgesamt eingesetzten Mengen an den Monomeren (a) bis (e) auf 100 Gew.-% aufaddieren, dadurch gekennzeichnet, dass insgesamt 0,23 bis 0,90 Gew.-% an den Monomeren (c2) und (c3), bezogen auf das Gesamtgewicht der Monomere (a) bis (e), eingesetzt werden, und ein oder mehrere Monomere (a) und Monomer (b) ganz oder teilweise sowie gegebenenfalls Monomer (c1) teilweise in Wasser vorgelegt werden und anschließend die radikalische Emulsionspolymerisation initiiert wird und verbleibende Mengen an den Monomeren (a), (b), (c), gegebenenfalls (d) und/oder gegebenenfalls (e) zudosiert werden mit der Maßgabe, dass mindestens 50 Gew.-% der insgesamt eingesetzten Monomere (c) ab einem Zeitpunkt zudosiert werden, zu dem der Umsatz der bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten und/oder zudosierten Monomere (a) bis (e) 8 bis 50 Gew.-% beträgt (Dosierkriterium), wobei die Emulsionspolymerisation in Abwesenheit von Schutzkolloiden durchgeführt wird.