Reibungskupplung mit Nachstelleinrichtung

Reibungskupplung (10) für ein Kraftfahrzeugs, mit einem Kupplungsdeckel (34) zum zumindest teilweisen Abdecken einer Anpressplatte (14) zum Verpressen einer Kupplungsscheibe zwischen der Anpressplatte (14) und einer Gegenplatte, einem mit einer Spindel (26) verbundenem Ritzel (28) zum Verdrehen der...

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Gütle, Martin, Acker, Christophe
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Reibungskupplung (10) für ein Kraftfahrzeugs, mit einem Kupplungsdeckel (34) zum zumindest teilweisen Abdecken einer Anpressplatte (14) zum Verpressen einer Kupplungsscheibe zwischen der Anpressplatte (14) und einer Gegenplatte, einem mit einer Spindel (26) verbundenem Ritzel (28) zum Verdrehen der Spindel (26), einer auf der Spindel (26) aufgeschraubten Spindelmutter (30) zum relativen Verdrehen eines Rampenrings (24) in Umfangsrichtung zu einer an dem Rampenring (24) abgleitenden Gegenrampe zur Nachstellung eines verschließbedingten Fehlabstands zwischen der Anpressplatte (14) und der Gegenplatte, einem an dem Kupplungsdeckel (34) abgestütztem Klinkenblech (36) mit einer in das Ritzel (28) eingreifenden Antriebsklinke (32) zum Verdrehen des Ritzels (28), einem mit dem Klinkenblech (36) verbundenem Abstandselement (38, 52) zur Reduktion einer Federspannung zwischen der Antriebsklinke (32) und dem Ritzel (28) durch zumindest teilweises Abheben des Klinkenblechs (36) von dem Kupplungsdeckel (34) bei einem an dem Abstandselement (38, 52) anschlagenden Bauteil und einer Hebelfeder (12) zur axialen Bewegung der Anpressplatte (14) über den Rampenring (24), wobei die Hebelfeder (12) einen Kraftrand (16) zum Anliegen an einem Schwenkpunkt (48) und zum Anliegen an dem Rampenring (24) aufweist, wobei der Kraftrand (16) radial innen durch einen Innen-Nenndurchmesser (18) und radial außen durch einen Außen-Nenndurchmesser (20) begrenzt ist dadurch gekennzeichnet dass, der Kraftrand (16) mindestens eine zwischen dem Innen-Nenndurchmesser (18) und dem Außen-Nenndurchmesser (20) vorgesehene Öffnung (42, 50) zum Hindurchführen des Abstandselements (38, 52) aufweist, so dass sich der Rampenring (24) bei einem Abheben des Klinkenblechs (36) in direktem Kontakt mit dem Abstandselement (38, 52) befindet.