Haarglätter

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Haarglätter (1), der zwei Glättschenkel (2) aufweist, wobei zumindest einer Glättschenkel (2) eine Heizplatte aufweist. Weiter umfasst zumindest einer der Glättschenkel (2) zumindest einen Fixierstreifen (3), der in bzw. an dem zugehörigen Glättschenkel (2) o...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: JIRJIS, FRANK
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vorliegende Erfindung betrifft einen Haarglätter (1), der zwei Glättschenkel (2) aufweist, wobei zumindest einer Glättschenkel (2) eine Heizplatte aufweist. Weiter umfasst zumindest einer der Glättschenkel (2) zumindest einen Fixierstreifen (3), der in bzw. an dem zugehörigen Glättschenkel (2) oder der zugehörigen Heizplatte angeordnet ist. Erfindungswesentlich ist dabei, dass zumindest ein Fixierstreifen (3) eine federnde Kopplung mit den zugehörigen Glättschenkel (2) oder der zugehörigen Heizplatte aufweist. Dadurch wird insbesondere ein unbeabsichtigtes und unangenehmes Ziehen an den Haaren vermieden oder zumindest reduziert, gleichzeitig aber ein hervorragendes Glättergebnis erzielt.