Verfahren zum Betreiben einer Druckmaschine und Druckmaschine zur Durchführung des Verfahrens
Verfahren zum Betreiben einer Druckmaschine (2), - bei welchem über zumindest ein Farbleitungssystem (61) eine Farbe (11) von einer Zuleitungsstelle (10) einem Bedruckstoff (6) zugeführt wird, - bei welchem mit zumindest einer optischen Messeinrichtung (4, 54) Licht auf optische Istwerte (I) untersu...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Verfahren zum Betreiben einer Druckmaschine (2), - bei welchem über zumindest ein Farbleitungssystem (61) eine Farbe (11) von einer Zuleitungsstelle (10) einem Bedruckstoff (6) zugeführt wird, - bei welchem mit zumindest einer optischen Messeinrichtung (4, 54) Licht auf optische Istwerte (I) untersucht wird, - wobei die optischen Istwerte (I) Intensitätswerte von Licht in ausgewählten Wellenlängenbereichen (51, 52) sind, - und wobei das Licht zumindest mit Teilen eines Druckbildes (9) eine Wechselwirkung erfahren hat, - wobei eine Masse der in dem zumindest einen Farbleitungssystem (61) befindlichen Farbe (11) mit Hilfe einer Farbmassenermittlungsvorrichtung (12) ermittelt und/oder geschätzt wird, - wobei einer Steuer- und Auswerteeinrichtung (3) die Messwerte der optischen Messeinrichtung (4, 54) und der Farbmassenermittlungsvorrichtung (12) zugeleitet werden, - wobei die Steuer- und Auswerteeinrichtung (3) eine optische Abweichung ( K), also eine Abweichung der optischen Istwerte (I) von optischen Sollwerten (S), die ebenfalls als Lichtintensitätswerte (L) in ausgewählten Wellenlängenbereichen (51, 53) vorliegen, bestimmt - und die Steuer- und Auswerteeinrichtung (3) aufgrund der optischen Abweichung ( K) und der Messwerte der Farbmassenermittlungsvorrichtung (12) errechnet, wie viel Korrekturfarbe einer bestimmten Zusammensetzung der Druckmaschine (2) zugeführt wird, um die optischen Istwerte (I) den optischen Sollwerten (S) anzugleichen, dadurch gekennzeichnet, - dass an der Druckmaschine (2) nacheinander unterschiedliche Aufträge abgearbeitet werden, wobei zumindest zweien dieser unterschiedlichen Aufträge zumindest zu einer Farbe ein gleicher optischer Sollwert (S) zugrunde liegt, - und dass Messwerte (50) und/oder Farbrezepte eines früheren der zumindest zwei unterschiedlichen Aufträge bei einer Bereitstellung einer Farbmischung eines späteren der zumindest zwei unterschiedlichen Aufträge berücksichtigt werden. |
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