Wandel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Mehr Wettbewerbsgerechtigkeit oder neue Belastungen für die Kommunen?

Der deutsche Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2016 eine Neuregelung der Mehrwertbesteuerung der öffentlichen Hand geschaffen, die allerdings zum Teil erst ab 1. Januar dieses Jahres wirksam wurde. Wilfried Wagner, ehemals Bundesfinanzhof, sieht in dem Wandel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen H...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ifo schnelldienst 2017-01, Vol.70 (2), p.3-32
Hauptverfasser: Wagner, Wilfried, Dziadkowski, Dieter, Birkenfeld, Wolfram, Widmann, Werner, Küffner, Thomas, Tillmanns, Jochen, Schäfer, Roland, Hidien, Jürgen W, Desens, Marc
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der deutsche Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2016 eine Neuregelung der Mehrwertbesteuerung der öffentlichen Hand geschaffen, die allerdings zum Teil erst ab 1. Januar dieses Jahres wirksam wurde. Wilfried Wagner, ehemals Bundesfinanzhof, sieht in dem Wandel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand lediglich die Umsetzung der seit 1980 hier geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in das nationale Umsatzsteuerrecht. Nach Ansicht von Dieter Dziadkowski, ehemals Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, wurde die Neuregelung unter Zeitdruck geschaffen und keine ausreichende Vorbereitung durchgeführt. Wolfram Birkenfeld, ehemals Bundesfinanzhof, unterstreicht, dass durch die Neuregelung die deutschen Rechtsvorschriften an die europäischen Regeln angepasst wurden. Grundsätzlich sieht er dadurch keine höheren Belastungen für die Kommunen. Für Werner Widmann, ehemals Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, ist mit dem neuen § 2b UStG weitgehend die längst überfällige Übernahme der zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand gelungen. Die lange Übergangsfrist aber sei kaum zu rechtfertigen. Thomas Küffner und Jochen Tillmanns, Kanzlei Küffner, Maunz, Langer, Zugmaier, halten fest, dass die Neuregelung »einen irrsinnigen Aufwand« bedeutet. Fraglich sei, welcher volkswirtschaftliche Nutzen geschaffen werde. Roland Schäfer, Deutscher Städte- und Gemeindebund, sieht kein Vordringen der Kommunalwirtschaft zu Lasten der Privatwirtschaft. Nach Ansicht von Jürgen W. Hidien, Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Nordkirchen, steht ein wirklicher Wandel oder ein Umbruch der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand noch aus. Für Marc Desens, Universität Leipzig, war die Neuregelung längst überfällig. Das finale Resultat der angezeigten unionrechtskonformen Auslegung werde mehr Wettbewerbsgerechtigkeit sein, aber auch eine Mehrbelastung für Kommunen.
ISSN:0018-974X