Mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt durch die Einrichtung einer Regulierungsbehörde?

Im Juni 2003 wurden die zweiten EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Erdgas verabschiedet. Darin verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde. Laut Prof. Dr. Jan Busche, Universität Düsseldorf, »... kommt (dieser) nur ergänzende Funktion zu. Notwendig ist vor all...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ifo schnelldienst 2003, Vol.56 (19), p.3-13
Hauptverfasser: Busche, Jan, Richmann, Alfred, Pluge, Wolf, Ebeling, Hans-Jürgen
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Juni 2003 wurden die zweiten EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Erdgas verabschiedet. Darin verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde. Laut Prof. Dr. Jan Busche, Universität Düsseldorf, »... kommt (dieser) nur ergänzende Funktion zu. Notwendig ist vor allem die Renovierung der Marktregeln ...« Dr. Alfred Richmann, VIK, sieht auch im zukünftigen System der Regulierung durch eine Wettbewerbsbehörde Platz für das bisherige Modell der Verbändevereinbarungen. Dr. Wolf Pluge, BGW, möchte sichergestellt sehen, »dass den Unternehmen auch weiterhin wirtschaftliche Freiräume und auch Anreize gegeben werden, um in den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen zu investieren. Die Unternehmenssubstanz darf auch in Zukunft nicht aufs Spiel gesetzt werden.« Prof. Dr. Hans-Jürgen Ebeling, VDN, wünscht sich vor allem »... eine schlanke und effiziente Regulierungsbehörde, die sich auf die Grundsätze der von der EU-Beschleunigungsrichtlinie festgelegten Regulierungsinhalte beschränkt.«
ISSN:0018-974X