Landesverweisung und Freizügigkeitsabkommen – Bundesgericht vertagt Entscheid über Normenkonflikt

Der vorliegende Beitrag bespricht die ersten zwei Urteile des Bundesgerichts zum Verhältnis der neuen Landesverweisung und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Die Richtungsweisung des Bundesgerichts wurde aufgrund der grossen Relevanz des Themas in der Praxis mit Spannung erwartet. Doch das Warten ha...

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Veröffentlicht in:sui-generis.ch 2019-04
1. Verfasser: Burri, Nina
Format: Artikel
Sprache:eng ; ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der vorliegende Beitrag bespricht die ersten zwei Urteile des Bundesgerichts zum Verhältnis der neuen Landesverweisung und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Die Richtungsweisung des Bundesgerichts wurde aufgrund der grossen Relevanz des Themas in der Praxis mit Spannung erwartet. Doch das Warten hat sich (noch) nicht gelohnt. In beiden Urteilen kann sich das Bundesgericht einer eingehenden Prüfung der Vorrangsfrage entziehen. Den ersten Fall (obligatorische Landesverweisung) weist das Bundesgericht erwartungsgemäss ans Zürcher Obergericht zurück, da Letzteres verkannt hatte, dass sich der Beschwerdeführer nicht auf das FZA berufen kann. Im zweiten Fall hält das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz Art. 66abis StGB (fakultative Landesverweisung) FZA-konform angewandt habe. Die Begründung des zweiten Falles erstaunt allerdings aufgrund einer widersprüchlichen Vorgehensweise und einiger sachlich schwer nachvollziehbarer Aussagen, die am Ende des vorliegenden Beitrags kommentiert werden.
ISSN:2297-105X
2297-105X
DOI:10.21257/sg.93