Kein Geld ohne Reform

Polen stehen rund 35,4 Mrd. Euro aus dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Nachcorona-Sonderbudget  („Next Generation“) zu. Bisher sind Zahlungen an Polen nicht geflossen.  Die EU-Kommission hatte am 1. Juni eine Reihe von Reformauflagen für das polnische Justizsystem als Bedingungen fü...

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Veröffentlicht in:Verfassungsblog 2022-08 (2366-7044)
1. Verfasser: Peter von Feldmann
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Polen stehen rund 35,4 Mrd. Euro aus dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Nachcorona-Sonderbudget  („Next Generation“) zu. Bisher sind Zahlungen an Polen nicht geflossen.  Die EU-Kommission hatte am 1. Juni eine Reihe von Reformauflagen für das polnische Justizsystem als Bedingungen für die Freigabe des Aufbau- und Resilienzplans beschlossen. Zwar hat die polnische Regierung seitdem einige Reformen veranlasst, die europarechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung von Geldern an Polen aus dem Aufbaufonds der EU sind aber weiterhin nicht gegeben.
ISSN:2366-7044