Rechtspersönlichkeit für Künstliche Intelligenz?

Seit Lawrence B. Solums Aufsatz Legal Personhood for Artificial Intelligences von 1992 wird rege diskutiert, ob bzw. ab wann digitale Agenten Rechtspersönlichkeit erhalten sollen. Die entscheidende Frage ist, wann digitale Agenten zur Teilnahme am Rechtsverkehr fähig sind. In diesem Beitrag soll unt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Cognitio (Luzern) 2018-12, Vol.2018 (1), p.1-13
1. Verfasser: Carolin Kemper
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit Lawrence B. Solums Aufsatz Legal Personhood for Artificial Intelligences von 1992 wird rege diskutiert, ob bzw. ab wann digitale Agenten Rechtspersönlichkeit erhalten sollen. Die entscheidende Frage ist, wann digitale Agenten zur Teilnahme am Rechtsverkehr fähig sind. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob Agenten, die auf der Technologie der Künstlichen Neuronalen Netzen basieren, "autonom genug" sind, um als Rechtsperson handeln zu können.
ISSN:2624-8417
2624-8417
DOI:10.5281/zenodo.1928171