Welche Daten? - Zur geplanten Einführung automatisierter Datenanalysen bei BKA, Bundespolizei und Staatsanwaltschaften
Die jüngsten Pläne des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung des BKA-Gesetzes, des Bundespolizeigesetzes und der Strafprozessordnung sorgen für Schlagzeilen. Kaum diskutiert wurde bislang, dass der Referentenentwurf auch Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse mittels „Big Da...
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Veröffentlicht in: | Verfassungsblog 2024-08 (2366-7044) |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Die jüngsten Pläne des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung des BKA-Gesetzes, des Bundespolizeigesetzes und der Strafprozessordnung sorgen für Schlagzeilen. Kaum diskutiert wurde bislang, dass der Referentenentwurf auch Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse mittels „Big Data“ schaffen würde. Dabei werfen gerade diese Befugnisse neue verfassungsrechtliche Fragen auf, die das Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen hat. Hier wird argumentiert, dass der Gesetzgeber Unbeteiligte wegen des Grundrechts auf informa-tionelle Selbstbestimmung stärker vor einer Verarbeitung ihrer Daten schützen muss. Es ist da-her wünschenswert, die Vorschriften im weiteren Verfahren insbesondere hinsichtlich der für die Datenanalyse zu verwendenden Daten zu präzisieren und zu begrenzen. |
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ISSN: | 2366-7044 |
DOI: | 10.59704/2f52f0cf003eaa01 |