Computerspiele und Jugendschutz. Herausforderung Onlinegames
Die Autorin stellt die verschiedenen Institutionen kurz vor, die laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Deutschland für den Jugendschutz bei Medieninhalten zuständig sind: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)...
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Veröffentlicht in: | AJS-Informationen 2010, Vol.46 (1), p.17-18 |
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Format: | Magazinearticle |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die Autorin stellt die verschiedenen Institutionen kurz vor, die laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Deutschland für den Jugendschutz bei Medieninhalten zuständig sind: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Mit Blick auf Europa stellt sie das sog. PEGI-System vor, ein Kennzeichnungsystem für Computerspiele, das Mittels eines Fragebogens Alterseinstufungen vornimmt. Parallel dazu vergibt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Deutschland Alterskennzeichen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes. -ih. |
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ISSN: | 0720-3551 |