Computerspiele und Jugendschutz. Herausforderung Onlinegames

Die Autorin stellt die verschiedenen Institutionen kurz vor, die laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Deutschland für den Jugendschutz bei Medieninhalten zuständig sind: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AJS-Informationen 2010, Vol.46 (1), p.17-18
1. Verfasser: Weigand, Verena
Format: Magazinearticle
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Autorin stellt die verschiedenen Institutionen kurz vor, die laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Deutschland für den Jugendschutz bei Medieninhalten zuständig sind: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Mit Blick auf Europa stellt sie das sog. PEGI-System vor, ein Kennzeichnungsystem für Computerspiele, das Mittels eines Fragebogens Alterseinstufungen vornimmt. Parallel dazu vergibt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Deutschland Alterskennzeichen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes. -ih.
ISSN:0720-3551