Autonomiegewinn durch Rechtsträgerwechsel?: Das Modell der niedersächsischen Stiftungshochschule
Seit In-Kraft-Treten des neuen Landeshochschulgesetzes im Jahr 2002 besteht für die niedersächsischen Hochschulen die Möglichkeit, für einen Wechsel ihres Rechtsträgers zu optieren. Nach Paragraph 55 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) steht es den Universitäten und Fachhochs...
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Veröffentlicht in: | Beiträge zur Hochschulforschung 2006, Vol.28 (2), p.97 KB,28-48 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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