Kein rechtsstaatlicher Meilenstein
Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschrift des § 362 Nr. 5 der Strafprozessordnung (StPO) für nichtig erklärt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines wegen Mordes Freigesprochenen gestattete. Die Entscheidung wird in der Liter...
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Format: | Report |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschrift des § 362 Nr. 5 der Strafprozessordnung (StPO) für nichtig erklärt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines wegen Mordes Freigesprochenen gestattete. Die Entscheidung wird in der Literatur als ein "rechtsstaatlicher Meilenstein" angesehen und überwiegend positiv bewertet. Dabei hätte das Gericht durchaus anders entscheiden können. |
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DOI: | 10.5281/zenodo.13682390 |