Jahresbericht Kinderkrebsregister 2020 : Aufgaben gemäss Krebsregistrierungsgesetz

Am 1. Januar 2020 trat das Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) in Kraft. Dieses Bundesgesetz schreibt die Registrierung von Krebserkrankungen in der Schweiz vor. Der Bund hat die Aufgaben des Kinderkrebsregisters (KiKR) dem Institut für Sozial-und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Bern...

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Kühni, Claudia, Kühnel, Ursula
Format: Report
Sprache:eng
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 1. Januar 2020 trat das Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) in Kraft. Dieses Bundesgesetz schreibt die Registrierung von Krebserkrankungen in der Schweiz vor. Der Bund hat die Aufgaben des Kinderkrebsregisters (KiKR) dem Institut für Sozial-und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Bern und der Schweizerischen Pädiatrischen Onkologie Gruppe (SPOG) übertragen, welche das KiKR 1976 aufgebaut und bis 2019 geleitet hatten. Das KiKR erfasst schweizweit Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bis einschliesslich 19 Jahren und wertet die erfassten Daten aus. Das Krebsregistrierungsgesetz und die zugehörige Verordnung verpflichten Ärztinnen, Ärzte, Spitäler und Labore seit Januar 2020 alle Krebsfälle bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 20 Jahren direkt an das Kinderkrebsregister zu melden. Die Forschungsprojekte des früheren SKKR werden nun durch die Childhood Cancer Research Group weitergeführt. Diese gehört zur Forschungsgruppe Child and Adolescent Health (CAH) am Institut für Sozial und Präventivmedizin der Universität Bern.
DOI:10.48350/188773