Nationale Regelung, wonach es Personengesellschaften, deren Gesellschafter neben dem Organträger nicht nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, verwehrt ist, einer Mehrwertsteuergruppe anzugehören

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:UmsatzsteuerRundschau 2021-05, Vol.70 (10), p.392-399
1. Verfasser: Widmann, Werner
Format: Artikel
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:
ISSN:2194-4180
2194-4180
DOI:10.9785/ur-2021-701005