Universalismus oder Vollstreckung partikularer Interessen?: Eigentum zwischen Menschenrecht, Investitionsschutz und demokratischem Eigentumskompromiss
„Der Staat, auf Freiheitsgewähr verpflichtet, kann nicht nur einmal eine liberale Rahmenordnung erlassen und sich dann zurückziehen und die daraus hervorgehende Entwicklung in distanzierter Neutralität beobachten und als eine Art Nachtwächterstaat sich selbst überlassen.“
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft 2013-12, Vol.2013 (3), p.361-373 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | „Der Staat, auf Freiheitsgewähr verpflichtet, kann nicht nur einmal eine liberale Rahmenordnung erlassen und sich dann zurückziehen und die daraus hervorgehende Entwicklung in distanzierter Neutralität beobachten und als eine Art Nachtwächterstaat sich selbst überlassen.“ |
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ISSN: | 1019-5394 2309-7477 |
DOI: | 10.33196/juridikum201303036101 |