Universalismus oder Vollstreckung partikularer Interessen?: Eigentum zwischen Menschenrecht, Investitionsschutz und demokratischem Eigentumskompromiss

„Der Staat, auf Freiheitsgewähr verpflichtet, kann nicht nur einmal eine liberale Rahmenordnung erlassen und sich dann zurückziehen und die daraus hervorgehende Entwicklung in distanzierter Neutralität beobachten und als eine Art Nachtwächterstaat sich selbst überlassen.“

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft 2013-12, Vol.2013 (3), p.361-373
1. Verfasser: Hoffmann, Rhea Tamara
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:„Der Staat, auf Freiheitsgewähr verpflichtet, kann nicht nur einmal eine liberale Rahmenordnung erlassen und sich dann zurückziehen und die daraus hervorgehende Entwicklung in distanzierter Neutralität beobachten und als eine Art Nachtwächterstaat sich selbst überlassen.“
ISSN:1019-5394
2309-7477
DOI:10.33196/juridikum201303036101