Das Urheberrecht an Kirchengebäuden

Werke der Baukunst genießen urheberrechtlichen Schutz, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Spätere Änderungen der Bausubstanz können dann gegen das urheberrechtliche Änderungsverbot verstoßen. Da dies angesichts des langen Lebenszyklus' von Gebäuden zu einer erheblichen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2017-02, Vol.72 (3), p.133-140
1. Verfasser: Hille, Christian Peter
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werke der Baukunst genießen urheberrechtlichen Schutz, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Spätere Änderungen der Bausubstanz können dann gegen das urheberrechtliche Änderungsverbot verstoßen. Da dies angesichts des langen Lebenszyklus' von Gebäuden zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzungsinteressen des Eigentümers führt, sind diesbezügliche Auseinandersetzungen vergleichsweise häufig. Der urheberrechtliche Schutz gilt auch für Kirchengebäude bzw. für zu religiösen Zwecken errichtete Bauten. Gleichwohl ergeben sich Besonderheiten, denen der folgende Beitrag aus katholischer Sicht nachgeht.
ISSN:0022-6882
1868-7067
DOI:10.1628/002268816X14769719215429